Wasser-Wissen

 

Badewasser, Badegewässer

(bath water, bath waters) Ein Wasser, welches die Qualitätsmerkmale aufweist, so dass darin ohne Beeinträchtigung der Gesundheit "gebadet" werden kann. Badewasser sollte möglichst die Qualität von Trinkwasser aufweisen.

Ein Gewässer mit einem Wasser in Badewasserqualität wird Badegewässer genannt. Die Anforderungen an die Qualität der Badegewässer wird in der EG-Richtlinie über die Qualität der Badegewässer" (76/160/EWG) vorgegeben, die von den Mitgliedstaaten als Verwaltungsvorschrift in geltendes Recht umgesetzt wurde. Mit dieser Richtlinie soll erreicht werden, dass nicht nur ästhetische Bedürfnisse erfüllt, sondern auch Gesundheitsgefährdungen ausgeschlossen werden. 

Für Schwimmbeckenwasser oder das Wasser in Schwimmteichen gelten die Schwimmbeckenwasserverordnung bzw. Badewasserverordnung. Teilweise ist die EG-Richtlinie noch nicht in Länderrecht umgesetzt. Für den Gesundheitsschutz des Badegastes galten deshalb die "Anforderungen der Regeln der Technik", die in der DIN 19 643, Teil 1: "Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser" vom April 1997 (teilweiser Ersatz für DIN 19 643 : 1984.04 und Ersatz für DIN V 19 644 : 1986 - 05) festgeschrieben sind.

Badewasser kann sehr unterschiedliche Salzgehalte haben.

Für die Keimzahl werden in der Literatur folgende Werte angegeben:

Badewasser (frisch) < 20 KBE/ ml (<2.000 KBE/100ml)
Badewasser (generell) < 100 KBE/ ml (<10.000 KBE/100ml

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